
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
Ortsgruppe Korschenbroich
Sprecher: Heinz-Josef Dackweiler
Tel.: (02161) 670547
E-mail: kontakt [at] adfc-korschenbroich.de
Vereinsregisternummer: wie Kreisverband
Der ADFC Korschenbroich ist eine Ortsgruppe des
ADFC Rhein-Kreis Neuss e.V.
Glockhammer 33
41460 Neuss
Tel.: (02131) 7393646
E-mail: vorstand(at)adfc-ne.de
Vereinsregisternummer: VR 2040 beim Amtsgericht Neuss
Vorstand: Heribert Adamsky (Vorsitzender), Reinert Nicolas (stv. Vorsitzender), Gereon Backes (stv. Vorsitzender und Schatzmeister)
Beisitzer: Friedel Kievelitz
Talleux & Zöllner Internet Projects GbR
Schlesische Str. 12
10997 Berlin
Deutschland
april agentur GbR
Stierstraße 8
12159 Berlin
Deutschland
Berliner Süden
Blücherstraße 32g
10961 Berlin
Deutschland
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.