Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
Ortsgruppe Korschenbroich
Am Waldfriedhof 2
41352 Korschenbroich
Sprecherin Ilka Bowitz und Sprecher Jürgen Krupp
E-Mail: kontakt [at] adfc-korschenbroich.de
Telefon: 02161 - 3041269
Vereinsregisternummer: wie Kreisverband
Der ADFC Korschenbroich ist eine Ortsgruppe des
ADFC Rhein-Kreis Neuss e.V.
Glockhammer 33
41460 Neuss
Tel.: (02131) 7393646
E-mail: vorstand(at)adfc-ne.de
Vereinsregisternummer: VR 2040 beim Amtsgericht Neuss
Vorstand: Heribert Adamsky (1. Vorsitzender), Gereon Backes (Vorsitzender und Schatzmeister)
Beisitzer: Friedel Kievelitz, Gernot Sauter
Talleux & Zöllner Internet Projects GbR
Schlesische Str. 12
10997 Berlin
Deutschland
april agentur GbR
Stierstraße 8
12159 Berlin
Deutschland
Berliner Süden
Blücherstraße 32g
10961 Berlin
Deutschland
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
weiterlesenDas Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.
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